Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Tantieme

Tantieme ist eine prozentual bemessene Umsatz- oder Gewinnbeteiligung, die meist neben einer festen Vergütung an Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschaft, Geschäftsführer oder leitende Angestellte gezahlt wird. Damit sollen bestimmte Personen in besonderem Maße am Geschäftsergebnis interessiert werden. Wird eine Mindestgewinnbeteiligung garantiert, so ändert sich dadurch nichts an ihrem Rechtscharakter. Diese Mindestbeteiligung ist auch dann zu bezahlen, wenn in dem Jahr kein oder ein geringerer Gewinn erwirtschaftet wird.

Von der Tantieme zu unterscheiden ist die an die gesamte Belegschaft zur Anerkennung ihrer Dienste gezahlte Jahresabschlussvergütung (Weihnachtsgeld, 13. Monatsgehalt und dergleichen) oder die aus sozialpolitischen Gründen (Sozialpartnerschaft) gezahlte Ergebnisbeteiligung, durch die eine stärkere Verbundenheit der Arbeitnehmer mit dem Unternehmen erreicht werden soll.

Die an einzelne Arbeitnehmer gezahlte Tantieme wird zumeist in Prozenten des jährlichen Reingewinns, seltener vom Rohgewinn vereinbart, der für das ganze Unternehmen oder einen Unternehmensteil (Filiale) im Kalenderjahr erzielt wurde. Wird sie vom Umsatz gezahlt, liegt eine Zwischenform zwischen Tantieme und Provision vor. Für die Berechnung der Tantieme können vertraglich die für Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder von Aktiengesellschaften geltenden Regelungen des Aktiengesetzes angewandt werden. Die vertragliche Vereinbarung schließt in der Regel die Nebenpflicht des Arbeitgebers auf entsprechende Auskunftserteilung über die Bemessungsgrundlagen ein. Die Tantieme wird - soweit nichts anderes vereinbart ist - fällig, sobald die Bilanz festgestellt ist oder bei ordnungsgemäßem Geschäftsgang hätte festgestellt sein können. Bei der Einführung von Gewinnbeteiligungen kann dem Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht zustehen.
Stichwörter: tantieme

0 Kommentare zu „Tantieme”

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.