Gast
Hallo,
haben SIe die Nebenkostenabrechnung ohne "Einspruch" einfach so bezahlt, sind diese leider mit der Bezahlung abgenommen worden, d.h. Sie können diese nicht mehr Anfechten <!-- s --><!-- s -->
Wird der sich aus der Betriebskostenabrechnung ergebende Saldo vorbehaltlich zwischen den Parteien ausgeglichen, so ist jede Partei mit nachträglichen Einwendungen ausgeschlossen, die bereits bei Rechnungserteilung hätten geltend gemacht werden können.
(AG Aachen, Urteil vom 03.05.1994 - 8 C 728/93) WM 94, 436