Gast
Das ist doch Sache des Wasseramtes, würd den Vermieter darauf aufmerksam machen, wenn nichts geschieht Mangel anmelden.
Gruß
Gast
Wasseruhren müssen nach dem Eichgesetz alle 5 Jahre ausgetauscht werden. Sollte der Vermieter dies nicht tun, können Sie die Wasser-
abrechnung anfechten. Ihr Vermieter hat dann ein Problem.
Gruss
Reinhold