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Hausentrümpelung: Nicht auf Kosten der Mieter
Wenn ein Eigentümer sein Mietshaus entrümpeln läßt, darf er die Kosten nicht auf die Be-wohner umlegen. Das Amtsgericht Kassel entschied: die derzeitigen Mieter dürfen nicht für den Müll längst ausgezogener Bewohner zur Kasse gebeten werden. Das Urteil bedeute aber nicht, daß Vermieter generell die Sperrmüllkosten übernehmen müssen. Ruft ein Mieter ei-genständig die Sperrmüllabfuhr, bezahlt er sie auch selbst.
(Amtsgericht Kassel, 452 C 1240/96)