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Wohnungsbesichtigung und neue Mieter
Hat der Mieter ordnungsgemäß gekündigt, muss er dem Vermieter schon vor Ablauf der Kündigungsfrist eine Besichtigung der Wohnung mit Interessenten ermöglichen. Bei Verweigerung macht der Mieter sich schadenersatzpflichtig. (AG Berlin Wedding, Az. 11 C 211/96, aus: GE 12/97, S. 749)