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Werbungskosten: Aufwendungen für berufsbegleitendes Hochschulstudium

Aufwendungen für ein berufsbegleitendes erstmaliges Hochschulstudium sind als Werbungskosten zu berücksichtigen, sofern sie beruflich veranlasst sind. Der Bundesfinanzhof hat damit seine bisherige Rechtsprechung aufgegeben, wonach Ausgaben für ein Erststudium an einer Universität oder Fachhochschule stets der allgemeinen Lebensführung zuzuordnen und deshalb nur als Sonderausgaben begrenzt abziehbar sind.

Urteil des BFH vom 17.12.2002
VI R 737/01
NJW 2003, 536

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