Susanne 16.01.2009 13:30
Um eine rechtssichere Antwort zu erhalten solltest Du die Frage bei frag-einen-anwalt.de einstellen, für eine einfache Frage wie diese reicht auch der Mindesteinsatz.
Fraglich ist: was steht zum Thema Gartenpflege in Deinem Mietvertrag bzw. ist vereinbart, dass diese Kosten auf Dich abgewälzt werden können?
M.E. kann der VM die Kosten des Stutzens nämlich nicht auf die Mieter umlegen, weil es keine regelmässig wiederkehrende Arbeit ist, also nicht jährlich anfällt- allerdings bin ich mir hier nicht sicher!
Bestimmen kann der VM das schon, weil die Mieter offenbar nur ein Nutzungsrecht haben, anders wäre es, wäre der Garten mitvermietet.
Wie gesagt, besser mal einen Fachmann fragen, umso sicherer kann man dem VM gegenübertreten- das sollte einem 20.- Wert sein!
DerT 16.01.2009 13:41
Im Mietvertrag ist die Gartennutzung zugesichert worden. Daher hat er ja das Recht, Pflegearbeiten auf die Mieter umzulegen. Ich wollte nur wissen, ob ich irgendetwas gegen diese Entscheidung machen kann...
DerT 16.01.2009 13:43
Ich habe gerade auch angefragt, wann der letzte Baumschnitt erfolgte. Bin gespannt auf die Antwort. Ab wann handelt es sich nicht mehr um eine regelm?ig wiederkehrende Arbeit?
Susanne 16.01.2009 13:52
Zur ersten Antwort:
Da gibt es aber einen Unterschied!!! Aus dem Recht der Nutzung durch den Mieter ergibt sich noch längst nicht die Pflicht, die Kosten zu tragen.
Die trägt der Mieter nur, wenn sie explizit für die Nebenkosten vereinbart sind. Entweder wird im Mietvertrag jede Position der Nebenkosten einzeln aufgeführt oder der Mietvertrag lehnt sich an die Betriebskostenverordnung. Tut er das, musst Du zahlen, bei einzelner Auflistung der Betriebskosten müssen die Gartenpflegekosten auch stehen, sonst musst Du nichts zahlen. Wie gesagt, aus dem Nutzungsrecht ergibt sich nicht automatisch eine Pflegepflicht, natürlich könnte der VM auch vereinbaren, dass alle Nutzer den Garten auch Pflegen müssen.
Zur 2. Antwort: Ich weiss es nicht! -Sorry
DerT 16.01.2009 14:02
Da muss ich nochmal nachschauen, aber ich meine, dass die Nebenkosten sich aus der BKV ergeben. Trotzdem Danke f?einen schnellen Post.
DerT 16.01.2009 14:15
Da muss ich nochmal nachschauen, aber ich meine, dass die Nebenkosten sich aus der BKV ergeben. Trotzdem Danke f?einen schnellen Post.