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Wann verstößt ein Mietvertrag gegen ein gesetzliches Verbot?
Der Mietvertrag bzw. eine Vereinbarung im Mietvertrag verstoßen dann gegen ein gesetzliches Verbot, wenn Sinn und Zweck des gesetzlichen Verbots gerade in der Verhinderung entsprechender vertraglicher Abmachungen liegt. Vgl. § .