Susanne
Kauf bricht Miete nicht. Der neue Eigentümer übernimmt erst einmal alle Rechte und Pflichten vom Mietvertrag.
Natürlich kann Dir auf Eigenbedarf gekündigt werden, die Kündigungsfrist ist dann abhängig von der Dauer des Mietvertrags, 3,6 oder 9 Monate. Weiterhin gibt es bei Eigentumswohnungen auch Schutzfristen, die länderabhängig sind und wo es darauf ankommt, wann das Eigentum gegründet wurde, wenn die ETW vorher Mietwohnungen waren.
Gegen die Kündigung könntest Du Einspruch einlegen. Das wäre dann erfolgversprechend, wenn Du darlegen kannst, dass ein Umzug eine besondere Härte für Dich darstellen würde (i.d.R. gilt das für alte Leute, die schon 25 Jahre und mehr in der gleichen Wohnung wohnen) Vor Gericht würden dann Deine Interessen und die des VM abgewogen.
Die Kosten des Umzug etc. gehen aber grundsätzlich zu Deinen Lasten!
Lea001
Vielen Dank für Deine Antwort. Also habe ich da keine großen Möglichkeiten. Ich wohne seit 3 1/2 Jahren in der Wohnung, bin 30 und kinderlos und habe ein gutes Einkommen - also gelte ich da wohl nicht als "Härtefall".
Naja kann man nichts machen...dann muss ich wohl in der Unsicherheit weiterleben, was in den nächen Monaten mit mir passiert...