Treusch 18.03.2011 13:44
Noch ne kleine Ergänzung,
also ich bin der Meinung, dass wenn ich das am Anfang nicht rumposaunt hätte,dass ich ausziehen will das ganze anders gelaufen wäre. Denn wenn sie gedacht hätte wir wären noch beide zusammen und möchten hier einfach nur gleichberechtigt wohnen dann hätte ja nichts dagegen gesprochen ihr die Hauptmiete zu zugestehen. Aber allein aufgrund einer mündlichen Aussage darf sie doch nicht so ein Trara machen. Die muss sich doch auch ans Recht halten, egal was wir hier vor haben.. Ich kann diese Frau nicht verstehen..
Balkonexperte 18.03.2011 15:04
Auch wenn Ihre Kundenbetreuerin zickig ist, ändert es nichts an der Tatsache, dass sie sich mit Ihrem Verhalten im rechtlichen Rahmen bewegt.
Nicht der Mieter, sondern allein der Vermieter bestimmt die Spielregeln bei Unter-, bzw. Hauptmiete.
"Kämpfen" Sie sich bitte durch dieses Lexikon http://www.mietrechtslexikon.de/ und Sie werden erkennen, was Sache ist.
Berthelstal 18.03.2011 15:10
Sie sind zur Zeit der Hauptmieter und haben bei Auflösung des Mietvertrages entweder fristgerecht zu kündigen oder im gegenseitigen Einvernehmen den Vertrag vorzeitig aufzulösen.
Das Letztere erfordert natürlich die Zustimmung Ihres Vertragspartners.
Warum das nicht geschieht kann hier nicht ergründet werden.
Rechtlich sehe ich keine Chance eine für Sie positive Antwort zu geben.