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Treusch hat diese Frage gestellt
Hallöchen,
also ich habe hier folgende Situation:

Ich habe vor gut 3 Jahren zusammen mit einem Kollegen eine Wohnung angemietet.
Wir waren in dem Mietvertrag von Anfang an beide als Hauptmieter eingetragen.
Vor gut einem Jahr ist er ausgezogen und in eine andere Wohnung der selben Wohnungsgenossenschaft (SAGA GWG Hamburg) eingezogen. Er hat also einfach seine Hauptmiete aufgekündigt, es erfolgte keine Wohnungsabnahme oder ähnliches - Ich wurde also alleiniger Hauptmieter.
Nach kurzer Zeit ist meine damalige Freundin dann bei mir eingezogen als Untermieterin.Jetz, nach etwa einem Jahr haben wir uns getrennt, aber wohnen noch zusammen. Ich möchte jetzt zum 1.5. in eine neue Wohnung ziehen. Wir sind Ende Februar zu unserer (neuen zickigen) Kundenbetreuerin und ich hab ehrlich wie ich bin mein Anliegen vorgetragen, dass ich demnächst vor habe auszuziehen und ich möchte das meine Ex-Freundin diese Wohnung behalten kann,also das sie auch als Hauptmieterin eingetragen wird.
Das wurde dann gleich abgetan vonwegen das ginge nicht etc., ich wollte ihr jedoch den Einmarsch von 100 Interessenten für die Wohnung ersparen. Jetzt hat sie also dennoch alle erforderlichen Unterlagen für die Beantragung der Hauptmiete eingereicht und hat kürzlich telefonisch von der Kundenbetreuerin gesagt bekommen, dass soweit alles erfüllt wäre- sie könnte also die Wohnung alleine kostentechnisch tragen, aber sie trägt sie jetzt trotzdem nicht als Hauptmieterin ein sondern ich muss die Wohnung fristgerecht kündigen, dann findet eine Abnahme statt und dann bekommt sie sie. Muss man das denn so kompliziert machen? Das Problem ist das ich mich darauf eingestellt habe,dass das mit der Beantragung der Hauptmiete problemlos funktionieren würde.Dann hätte ich keine Fristen gehabt und hätte mich als 2.ter Hauptmieter zum Ende eines Monats ausgeklingt und fertig. Doch wenn ich jetzt zum April kündige bin ich noch bis Ende Juni hier eingetragen. Die Miete ab Mai würde meine Ex-Freundin sogar schon ganz normal zahlen,wenn ich dann hier raus wäre,aber allein schon versicherungstechnisch hab ich da so meine Zweifel, wenn sie hier in der Zeit Mist baut und ich aber noch als Hauptmieter eingetragen bin.
Ist dieses Querstellen denn nach geltendem Mietrecht und sind wir da der Willkür der Sachbearbeiterin/Kundenbetreuerin ausgeliefert oder kann man da noch was machen?
Wie seht ihr das?

Vielen Dank im Vorraus für eure Meinung,
mit freundlichem Gruß,
Herr Treusch

3 Kommentare zu „Untermieterin wird Hauptmiete verwehrt?”

Treusch 18.03.2011 13:44

Noch ne kleine Ergänzung,
also ich bin der Meinung, dass wenn ich das am Anfang nicht rumposaunt hätte,dass ich ausziehen will das ganze anders gelaufen wäre. Denn wenn sie gedacht hätte wir wären noch beide zusammen und möchten hier einfach nur gleichberechtigt wohnen dann hätte ja nichts dagegen gesprochen ihr die Hauptmiete zu zugestehen. Aber allein aufgrund einer mündlichen Aussage darf sie doch nicht so ein Trara machen. Die muss sich doch auch ans Recht halten, egal was wir hier vor haben.. Ich kann diese Frau nicht verstehen..

Balkonexperte Experte! 18.03.2011 15:04

Auch wenn Ihre Kundenbetreuerin zickig ist, ändert es nichts an der Tatsache, dass sie sich mit Ihrem Verhalten im rechtlichen Rahmen bewegt.

Nicht der Mieter, sondern allein der Vermieter bestimmt die Spielregeln bei Unter-, bzw. Hauptmiete.

"Kämpfen" Sie sich bitte durch dieses Lexikon http://www.mietrechtslexikon.de/ und Sie werden erkennen, was Sache ist.

Berthelstal Experte! 18.03.2011 15:10

Sie sind zur Zeit der Hauptmieter und haben bei Auflösung des Mietvertrages entweder fristgerecht zu kündigen oder im gegenseitigen Einvernehmen den Vertrag vorzeitig aufzulösen.
Das Letztere erfordert natürlich die Zustimmung Ihres Vertragspartners.
Warum das nicht geschieht kann hier nicht ergründet werden.
Rechtlich sehe ich keine Chance eine für Sie positive Antwort zu geben.

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