Bladder 24.02.2011 05:56
Versuchen wir mal Licht in's Dunkel zu bringen.
Sie haben zum 28.02. gekündigt. Wenn ich das heute Datum nehme, dann ist dies - wenn es keine fristlose Kündigung ist - ein völlig falsches Kündigungsdatum. Zu diesem Zeitpunkt also unwirksam.
Untermieter wohnen oft in vom Hauptmieter mit Möbeln ausgestatteten Zimmern. Ist das bei Ihnen auch so?
Wenn ja, dann könnte der Vertrag mit Ablauf März auslaufen, da hier eine verkürzte Kündigungsfrist möglich ist.
Wenn nein, dann gilt die gesetzliche Kündigungsfrist von 3 Monaten. Der richtige Ablauf wäre dann Ende Mai.
Dies wäre dann der Fall, wenn Sie bis zum 3. Arbeitstag eines Monats zum Ablauf des übernächsten Monats kündigen. Würde die Kündigung bis zum 03.03. beim Hauptmieter eingehen, würde es so ablaufen.
Bitte daran denken, dass Kündigungen ausnahmslos schriftlich zu erfolgen haben.
Wenn Sie früher ausziehen, müssen Sie das bezahlen, was mietvertraglich vereinbart ist.
Bei einer Pauschalmiete/Warmmiete ist es u.U. nicht möglich einzelne Verbräuche zu ermitteln. Daher wird es dann bei der Zahlung der Pauschalmiete bleiben.
Zur Kaltmiete sind aber immer die Grundgebühren zu zahlen. Der Mietvertrag sollte Aufschluss darüber geben.