Susanne
Eine rechtliche Definition von "ordnungsgemässer Zustand" ist mir nicht bekannt.
Auf keinen Fall aber kann er verlangen, dass die Wohnung von einem Malerbetrieb auf Deine Kosten renoviert werden muss. Selbst wenn das im MV vereinbart wäre, wäre diese Klausel nichtig.
Sind die Schönheitsreparaturen wirksam auf dem Mieter abgewälzt, kann er lediglich fachgerechtes Malern verlangen, d.h. Du darfst selbst streichen.
Da im MV nach Deiner Aussage nichts übers Schönheitsreparaturen steht, musst Du auch nichts erbringen, egal wie die Wohnung übernommen wurde.