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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo Zusammen,

mein Vermieter verlangt von mir, dass die Wohnung von Malern renoviert werden muss, bevor ich sie wieder an den Vermieter übergebe. Sollte ich selbst streichen, würde er mir etwas berechnen, da schließlich kurz vor meinem Einzug die Wohnung von Malern renoviert wurde. Ist das zulässig?

Da mich das sehr wütend macht, habe ich auch genauer in meinen Mietvertrag geschaut:
In meinem Mietvertrag steht "die Wohnung muss in einem ordnungsgemäßen Zustand übergeben werden".
Von Renovierung, Schönheitsreperaturen etc. steht nichts dabei. Bin ich dann überhaupt verpflichtet die Wohnung renoviert zu übergeben? Oder was bedeutet "ordnungsgemäßer Zustand"? Besenrein?
Vielleicht kann mir schnell jemand helfen, da die Wohnung am Mittwoch, den 26.07. abgegeben werden muss.

1 Kommentar zu „Übergabe mit oder ohne Renovierung? Ordnungsgemäßer Zustand?”

Susanne Experte!

Eine rechtliche Definition von "ordnungsgemässer Zustand" ist mir nicht bekannt.
Auf keinen Fall aber kann er verlangen, dass die Wohnung von einem Malerbetrieb auf Deine Kosten renoviert werden muss. Selbst wenn das im MV vereinbart wäre, wäre diese Klausel nichtig.
Sind die Schönheitsreparaturen wirksam auf dem Mieter abgewälzt, kann er lediglich fachgerechtes Malern verlangen, d.h. Du darfst selbst streichen.
Da im MV nach Deiner Aussage nichts übers Schönheitsreparaturen steht, musst Du auch nichts erbringen, egal wie die Wohnung übernommen wurde.

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