Wohnen und leben
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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Guten abend zusammen!

Ich bin neu hier und hab paar fragen an die experten unter euch.

Es betrifft nicht mich sondern meine bekannten.
Die wohnen in einen Haus das 1800 gebaut wurde.
Es wurde früher als Büroräume genutzt.
Diese Famillie ist vor 2 1/2 jahren da eingezogen.
Haltet euch fest,ist wirklich der hammer.

Der ganze Dachstuhl ist einstürzgefärdet,es geht da noch nicht mal mehr ein Dachmeister rauf,bevor man zum dachstuhl rein geht ist noch ein raum,der voll mit schimmel ist und nasse wände hat.
Desweiteren sind alle räume mit schimmel befallen,rieße in den wänden so wie decken.
Im bad sind die decken nass,natürlich auch noch da wo elektro ist.

Wir haben keine eingepuzte Hauseingangstür,nur mit bauschaum versehn.

Es gab schon Tage wo keine Heizung ging,weil Vermieter kein Geld zum tanken hat.
Die haben kein zugang zum Sicherungskasten und zählern.

Vermieter behauptet das die Famillie am Tag 400l wasser verbraucht,geht des überhaupt.

Würde mich mal interessieren was ihr dazu sagt.

Wenn mir jemand sagt wie man Bilder reinstellt,würd ich euch des gern mal zeigen.
Stichwörter: schlechte + wohnverhältnise

2 Kommentare zu „Schlechte Wohnverhältnise!”

Susanne Experte!

Das ist kein Fall für ein Internetforum, sondern fürs Bauamt, die Feuerwehr, die Polizei und natürlich einen Fachanwalt für Mietrecht.
Wendet Euch ans Bauamt, falls das Dach einsturzgefährdet ist, schicken die sofort einen vorbei, ggf. ist das Haus ja unbewohnbar. Darauf folgt eine fristlose Kündigung wg. Gesundheitsgefährdung, Unbewohnbarkeit etc. Schadenersatzklage an den VM für Umzugskosten, vorläufige Unterbringung etc.

Susanne Experte!

Das ist kein Fall für ein Internetforum, sondern fürs Bauamt, die Feuerwehr, die Polizei und natürlich einen Fachanwalt für Mietrecht.
Wendet Euch ans Bauamt, falls das Dach einsturzgefährdet ist, schicken die sofort einen vorbei, ggf. ist das Haus ja unbewohnbar. Darauf folgt eine fristlose Kündigung wg. Gesundheitsgefährdung, Unbewohnbarkeit etc. Schadenersatzklage an den VM für Umzugskosten, vorläufige Unterbringung etc.

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