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Renegades hat diese Frage gestellt

Hallo,

Ich wohne seit 2005 in einer EG-Mietwohnung mit Terrasse. Die Terrasse ist zu den Seiten hin mit einem 2m hohen Sichtschutzzaun aus Holz (Standardversion Baumarkt), zwischen Holzpfählen geschraubt, abgegrenzt. Zur gemeinschaftlich genutzten Grünfläche nach vorne hin ist die Terrasse durch mehrere kleine Nadelbäumchen (ca 90cm), die wohl noch wachsen sollen, abgegrenzt.
Über der Terrasse ist ein Balkon.

Ich habe nun einen Pavillon als Sonnenschutz aufgebaut, nicht fest verankert oder in die Bausubstanz verbaut.
Laut einem Urteil (http://www.finanztip.de/ ...) ist das ohne Zustimmung des Vermieters rechtlich erlaubt.

Ich habe einen seitlichen Sichtschutzzaun mit einem baugleichen, weiterem Sichtschutzzaun bis zur Begrenzung durch die Nadelbäumchen aufgestellt und per Kabelbinder an den äusseren Holzpfahl befestigt.

Da die Begrenzung der Terrasse ja durch die Bäume und dem Sichtschutzzaun festgelegt ist, sollte das doch auch rechtlich ohne Zustimmung vom Vermieter erlaubt sein, oder?

Im Mietvertrag wird nicht explizit auf die Nutzung der Terrasse eingegangen. Nur bauliche Eingriffe in die Substanz sind untersagt.

Desweiteren bin ich mit der linken Nachbarin überein gekommen, den Sichtschutzzaun zwischen unseren beiden Terrassen zu entfernen. Ich habe somit das Sichtschutzzaun-Element per "Abschrauben" entfernt und ordentlich verwahrt.

Nun bekam ich einen Brief mit einer Abmahnung, in der ich dazu angehalten werde, den Pavillon abzubauen, die Sichtschutzverlängerung zu entfernen und den Sichtschutzzaun zwischen mir und meiner Nachbarin wieder anzubringen.

Wenn ich das innerhalb drei Tage nicht mache, wollen sie klagen.

Welche rechtlichen Konsequenzen muss ich erwarten, wenn ich mich dem nicht füge und was kann ich als "mein Recht" durchsetzen?

Ich bin für jeden hilfreichen Kommentar dankbar..

LG

Renegades
Stichwörter: mietrecht + terasse-terrasse

0 Kommentare zu „Nutzung Terrasse - was ist rechtlich erlaubt ohne Vermieterzustimmung”

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