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Nichtige Änderung des Kostenverteilungsschlüssels
Enthält die Teilungserklärung einer Eigentumswohnanlage einen verbindlichen Kostenverteilungsschlüssel, kann dieser nicht durch mehrheitlichen Beschluss der Wohnungseigentümerversammlung geändert werden. Hierzu ist vielmehr eine Vereinbarung aller Wohnungseigentümer notwendig.
Beschluss des OLG Düsseldorf vom 16.03.2001
3 Wx 51/01
NZM 2001, 760
RdW 2002, 94