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Hyp3rdraft hat diese Frage gestellt
Hallo in die Runde! :)

Ich habe ein Anliegen, wo ich mal nachfrage, bevor ich Rechtlichen Beistand suche.

Bei der damaligen Wohnungsbesichtigung im Mai 2019, schaute ich mir eine Neu Sanierte Kellerwohnung an, was vorher als Keller und Heizungsraum genutzt wurde.
Nach hin und her, bekam ich den Zuspruch und der Mietvertrag war unterschrieben.
Im Vorhinein, da ich der erste Mieter dieser Whg. bin, war noch unklar, wie hoch die Nebenkosten auf ein Jahr ausfallen würden, also... schrieb der Vermieter einen Pauschalbetrag für die "Warmen"-Gesamtnebenkosten (Hauslicht, Kaltwasser, Abwasser, Müll, Grundsteuer, Gebäudeversicherung, Warmwasseraufbereitung mit Gas).
Die mtl. Kaltmiete beträgt 450€, die Gesamtnebenkosten 100€... so bis jetzt hört sich das doch noch gut an, dachte ich.

Nach Anfrage an den Vermieter, das ich gerne eine Nebenkostenabrechnung zum 01.07.2020 möchte, verneinte Dieser und verwies mich auf dem im Mietvertrag eingetragenen Pauschalbetrag.
Aus Beruflichen Gründen ziehe ich zum 30.04.2020 dort aus.

Dazu habe ich hinterher erfahren, das im Haus mit mir insgesamt 3 Mietparteien leben, sich alle einen Gaszähler und einen kaltwasser-Zähler teilen. Im Mietvertrag wurde kein Mietverteiler-Schlüssel eingetragen.

Ist der Vermieter berechtigt, zu einer Nebenkostenabrechnung nach insgesamt 10 Monaten Mietdauer, NEIN zu sagen?
Und wie würde sich dann wenn eine Nebenkostenabrechnung überhaupt gemacht wird, diese sich zusammen setzt da es kein Verteilerschlüssel gibt?
Die meiste Zeit war ich nie Zuhause wegen der 3 Schicht Arbeit, habe also kaum was verbraucht, die Anderen Mietparteien mit bis zu 5 Personen hatten dann einen höheren Mehrverbrauch. Rechtlich zur Abrechnung dann okay? oder stimmt das hinten und vorne nicht?

Nachtrag:

Der Vermieter baute Anfang August 2019, noch eine Entkalkungsanlage ein, die bis zum 30.04.2020 bis zum Ende des Mietverhältnisses, auf meine Kosten über meinem Betriebsstrom betrieb/betreibt. Also anstatt die Entkalkungsanlage über den Allgemeinstrom die der Nebenkosten beiliegen zu betreiben. Der Elektriker hat es bis heute nicht geschafft, eine Steckdose zu installieren, was dieser im August 2019 noch machen wollte.

Dazu kommt noch das ich vom 10.August - heute, keinen Sat-Anschluss, da Dacharbeiten anfielen... aber auch dies wurde nicht gemacht.

Würde mich über eine Antwort freuen, was nun Sachlage ist, was ich machen kann.

Mfg

2 Kommentare zu „Nebenkosten Pauschalbetrag als Erstmieter nach Sanierung, Nebenkostenabrechnung ja/nein?”

forsetis Experte! 26.04.2020 09:58

Erster großer Fehler von Anfang an. Einen Pauschalbetrag für die kompletten Betriebskosten darf es überhaupt nicht geben. Heizung und Warmwasser sind nach der Heizkostenverordnung zu erfassen und abzurechnen. Da diese Verordnung quasi Gesetz ist, gibt es keine legale Möglichkeit der Umgehung.
Weiteres Eingehen auf den obigen Text ist also unnötig. Außer vielleicht, dass monatliche Betriebskosten in Höhe von 100.- Euro praktisch ein Geschenk darstellen und man keine große Welle mehr machen sollte.

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