Gast
Hallo Liss,
zufällig habe ich heute dazu einen Artikel in der Zeitung gelesen und zwar wie folgt:
Hat der Vermieter die Vorauszahlungen für NK beim Abschluss des Mietvertrages erheblich zu niedrig angesetzt (hier 20%), dar er vom Mieter nach der ersten Abrechnung KEINE Nachzahlung fordern. (LG Hamburg, 334 S 70/98 -11/03)
Welche NK hat der Vermieter Deiner Schwester denn "nur" berechnet -. Du schreibst "Ihr wurde nicht gesagt, dass noch weitere Nebenkosten anfallen." - Welche meinst Du damit ???
Heiz-und Warmwasser wird von den Stadwerken berechnet ????
Gruss
Hermine