forsetis 09.02.2020 16:05
Eivernehmlich läßt sich dieses Problem mit Sicherheit nicht lösen, denn ein Vermieter, der mit solchen Taschenspielertricks arbeitet ist so serös wie ein Hütchenspieler im HBF Frankfurt. Was ich aber nicht verstehen kann, warum man diese Wohnung anmietet, wenn statt der Fernheizung Nachtspeicheröfen vorhanden sind.
Hier sollte man unbedingt einen Anwalt für Mietrecht konsultieren, ob an der Situation noch etwas zu ändern ist.
XX125 11.02.2020 15:18
XX125
Zunächst Danke für die unmittelbare Nachricht. In der Tat ist die Situation eigentlich nicht zu lösen. Zum Erwerb der Wohnung, es war vor zirka 15 Jahren. Der Wohnungsmarkt war zu diesem Zeitpunkt sehr eng vernetzt. Meine Frau kannte die Vermieterin aus beruflichen Zeiten. Der Mietvertrag war zu diesem Zeitpunkt kein Problem. Nun ist sie verstorben und es weht ein rauer Wind. Inzwischen ist der Nachtspeicherstrom eingestellt und es harschen auch hier harte Bedingungen. Es ist eine verdammt tolle Wohnung und die Miete ist für diese Lage ein Hohn. Meine Frage ist eigentlich hinsichtlich der Verjährung. Können Ansprüche dieser Art Verjähren.
Auf eine erfreuliche E-Mail.
XX125
forsetis 11.02.2020 18:37
Welche Ansprüche? Ich sehe keinen Ansatz dafür. Sie haben vor Jahren beim Bezug der Wohnung gesehen wie hier für Wärme gesorgt wird. Inzwischen ist einige Zeit vergangen und jetzt wollen Sie eine Änderung der Wärmeversorgung. Entweder Sie suchen sich eine andere Wohnung, oder Sie beißen in den sauren Apfel.
XX125 11.02.2020 22:09
Hallo, im Forum.
Um keine Missverständnisse aufkommen zu lassen. Es geht hier zunächst weder um die Wohnung noch um deren Inhalt. Vielmehr steht hier die Frage im Raum, wie wird die Wohnung verlassen.
Renovieren und den alten Zustand wiederherstellen so steht es im Mietvertrag.
XX125
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