Auguste hat diese Frage gestellt
Ich muss meine Wohnung in Berlin (befristet mit triftigem Grund) neu vermieten. Durch das neue Gesetz zum Mietendeckel wird die Miete (Mietobergrenze) unter der bisherigen Miete (Stichtag Juni 2019) liegen. Kann ich, um das zu kompensieren, für den Keller einen eigenen Mietvertrag schließen, gäbe es hier auch eine Art Deckelung und müsste ich sonst noch etwas beachten?
Vielen Dank!