Atikon hat diese Frage gestellt
Hallo,
Person X hatt vor ca. 2,5 Jahren von einer Verwandtin den Meitvertrag übernommen.
75m² für 380 Euro Kalt
einfache Lage (an der Autobahn)
Ca. 1 Monat nach der Vertragsunterzeichnung erhielt X eine Mitteilung das die tatschliche Fläche um gut 25m² über der im Vertrag angegebenen liegt.
Eine Anerkennung wurde gefordert. Person X hat diese nicht unterzeichnet.
Die Betriebskostenabrechnung wurde nun auf 101,5 m² berechnet die auch bezahlt wurde.
Nun verlangt der Vermieter eine Angleichung um 17% auf die ortübliche Miete und geht dabei von einer jetztigen Durchschnittsmiete der Wohnung von 380 Kaltmiete €/101,5m² aus.
Kann X sich darauf berufen das im Vertrag 75 m² angegeben sind. Ist ein Rechtstreit als sinnvoll zu erachten? Müsste X die Mieterhöhung bei verlieren des Rechtsstreits rückwirkend zurückzahlen?
Kann X evtl auch die um 25m² höhere Betriebskostenabrechnung rückwirkend zurückfordern.
Seine Verwandtin musste bei Auszug nur für 75m² Betriebskosten zahlen, weil sie sich auf den Vertrag berufen hat.
MfG
Paul