Berthelstal 15.09.2009 19:41
Wenn der Schrank in der angemieteten Wohnung vorhanden war und Sie diesen nur umgelagert haben, haben Sie lediglich die Pflicht bei einem Auszug aus der Wohnung diesen an seinen ursprünglichen Platz zurückzustellen.
Der Transport von Eigentum der Vermieterin quer durch Deutschland ist allein ihre Angelegenheit.
Es wäre interessant, welche Gründe die Vermieterin dazu angeführt hat.
mr-jingles 15.09.2009 19:59
Hallo Berthelstal,
erstmal vielen Dank für Deine schnelle Antwort. Die Begründung habe ich gerade mal erfragt. Da ich den Schrank ohne ihr Einverständnis abgebaut habe, war niemand zugegen der weiß wie man den Schrank wieder aufbaut. Außer ich natürlich. Hätte ich sie vorher informiert, wäre sie vorbeigekommen und wüßte selber wie der Schrank wieder aufzubauen ist. Ich weiß ja nicht, hört sich für mich so an, als ob sie erstens einfach nur sauer ist, dass ich das ohne Ihre Zustimmung gemacht habe und zweitens keine Lust hat den Transport zu bezahlen, sowie den Aufbau. Ich meine das ist ein Schrank und kein Porsche den ich seine Einzelteile zerlegt habe, da braucht man keinen Doktortitel um die 20 Teile wieder zusammenzusetzen.
Berthelstal 16.09.2009 07:56
Machen Sie das, was ich Ihnen bereits im ersten Absatz schrieb. Stellen Sie einfach den Zustand des Möbelstückes wieder her, so wie Sie dieses vorgefunden haben.
Ihre Vermieterin wird diesen anschließend wieder auseinandernehmen und besitzt danach das nötige Wissen für einen erneuten Zusammenbau.
Warum einfach, wenn es auch anders rum geht.