Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
mr-jingles hat diese Frage gestellt
Hallo,

ich bin seit vier Mieter einer 1-Zimmer Wohnung und habe damals die doch recht kleine Wohnung mit einem gewaltigen Schwebetürenschrank der Vermieterin angemietet. Habe diesen abgebaut ohne mir groß was dabei zu denken und ihn im Keller (trocken!) vernünftig eingelagert. Nun war seit Ewigkeiten die Vermieterin wieder da und hat bemängelt, dass ich ihren Schrank abgebaut habe und verlangt von mir, dass ich diesen gewaltigen Schrank quer durch Deutschland zu ihrem Wohnsitz schaffe und dort aufbaue... Kommt mir ziemlich komisch vor, da ich den Schrank ja nicht beschädigt habe und dachte, dass mir ja keiner vorschreiben könne, was ich in meiner Wohnung an Möbel ab- bzw. aufbaue. Theoretisch füge ich durch meine Nichtnutzung dem Schrank ja nicht einmal Gebrauchsspuren bei. Ist Ihre Forderung also rechtens oder was soll ich daraufhin machen? Vielen Dank im Voraus für Eure Antworten!

mfg
Christoph

3 Kommentare zu „Möbel vom Vermieter abbauen”

Berthelstal Experte! 15.09.2009 19:41

Wenn der Schrank in der angemieteten Wohnung vorhanden war und Sie diesen nur umgelagert haben, haben Sie lediglich die Pflicht bei einem Auszug aus der Wohnung diesen an seinen ursprünglichen Platz zurückzustellen.
Der Transport von Eigentum der Vermieterin quer durch Deutschland ist allein ihre Angelegenheit.
Es wäre interessant, welche Gründe die Vermieterin dazu angeführt hat.

mr-jingles 15.09.2009 19:59

Hallo Berthelstal,

erstmal vielen Dank für Deine schnelle Antwort. Die Begründung habe ich gerade mal erfragt. Da ich den Schrank ohne ihr Einverständnis abgebaut habe, war niemand zugegen der weiß wie man den Schrank wieder aufbaut. Außer ich natürlich. Hätte ich sie vorher informiert, wäre sie vorbeigekommen und wüßte selber wie der Schrank wieder aufzubauen ist. Ich weiß ja nicht, hört sich für mich so an, als ob sie erstens einfach nur sauer ist, dass ich das ohne Ihre Zustimmung gemacht habe und zweitens keine Lust hat den Transport zu bezahlen, sowie den Aufbau. Ich meine das ist ein Schrank und kein Porsche den ich seine Einzelteile zerlegt habe, da braucht man keinen Doktortitel um die 20 Teile wieder zusammenzusetzen.

Berthelstal Experte! 16.09.2009 07:56

Machen Sie das, was ich Ihnen bereits im ersten Absatz schrieb. Stellen Sie einfach den Zustand des Möbelstückes wieder her, so wie Sie dieses vorgefunden haben.
Ihre Vermieterin wird diesen anschließend wieder auseinandernehmen und besitzt danach das nötige Wissen für einen erneuten Zusammenbau.
Warum einfach, wenn es auch anders rum geht.

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.