forsetis 16.04.2013 08:45
Die Kündigung der Wohnung ist eine einseitige Willenserkärung und muss in diesem Fall von beiden Mietern abgegeben werden. Beide müssen kündigen, dem Vermieter bleibt es überlassen, ob er mit einem Mieter einen neuen Vertrag mit evtl. neuen Konditionen abschließt.
Wenn nichts anderes im Mietvertrag vereinbart ist, beträgt die Kündigungsfrist 3 Monate, also zum 31. Juli. Alle anderen Wünsche und Vorstellungen der Mieter müssen mit dem Vermieter besprochen/verhandelt werden, das wäre dann ein Aufhebungsvertrag.