edy 01.11.2009 03:53
Hallo Thorsten,
die Adresse des Eigentümers könnte man
evtl. über das Einwohnermeldeamt erfahren.
Oder die Gemeinde/Stadt in der deine
ehemalige Wohnung ist, müßte die
Adresse kennen.
lg
edy
Osito 01.11.2009 12:35
Hallo Thorsten
Wenn du keinen Beleg oder Quittung ( z. B. auch Kontoauszug) für die Kaution hast wird´s schwierig.
Ich habe ein ähnliches Problem und der Rechtsanwalt vom Mieterverein meinte daß ich vor Gericht klagen soll.
Mangels Rechtschutz-Versicherung müsste ich das Geld für ihn und die Gerichtskosten aber vorstrecken. D. h. erstmal ca. 450 Euro bezahlen um 960 Euro zu bekommen. Wenn ich Glück habe kriege ich es zu 100 % oder anteilig je nach Gerichtsentscheidung zurück.
Daraufhin habe ich mich an ein Inkassobüro gewand.
Dort hat man mir von einer Klage abgeraten. Die Gerichte würden zur Zeit tendenziell zu Gunsten der Vermieter entscheiden, die die Kaution so lange zurück behalten dürfen , bis die Nebenkosten abgerechnet sind. Und da die Nebenkosten für 2008 und 2009 in einem angemessenen Verhältnis zur Mietkaution stehen wird der Richter wahrscheinlich so entscheiden. Anders wäre es , wenn ich z. B. 5000 Euro Kaution gezahlt hätte. Dann ist es offensichtlich, daß ich auf jeden Fall einen Großteil der Kaution wieder zurück bekomme.
Wenn das Geld knapp ist, kannst du die Prozesskostenhilfe in Anspruch nehmen. Die kriegst du nur, wenn du mindestens 50 % Erfolgschancen hast.
Ich soll abwarten , bis der Vermieter die Nebenkosten abgerechnet hat und ggf. wenn diese 2011 dann verjährt sind das Geld über das Gericht oder Inkassobüro zurück verlangen.
Thorsten 10.11.2009 18:30
Danke schonmal für eure antworten.
Nun hab ich heute post bekommen mit folgendem inhalt.
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Sehr geehrter Her T.
Ich habe ihre EMail vom 31.10.2009 zur kenntniss genommen. der von ihnen aufgeführte punkt dass nach 6 monaten keine ansprüche aus dem mietverhältnis mehr geltend gemacht werden können ist nicht richtig. die aktuelle rechtsprechung gesteht dem wohnungseigentümer auch länger fristen zu.
Da die von ihnen übergebene wohnung erhebliche mängel aufwies wurde gemäß §20 des von ihnen geschlossenen mietvertrages vom recht auf zurückhaltung der mietkaution gebrauch gemacht.
Die von ihnen übergebene wohnung war stark abgewohnt und der teppichboden wies erhebliche mängel auf (entstanden durch nicht genehmigte tierhaltung). Zeugen hierfür sind der eigentümer und bla bla bla ^^
Dem eigentümer sind um die wohnung wieder in einen bewohnbaren zustand zu versetzen nunmehr abschließend kosten in höhe von gesamt ca. 7000 € entstanden .
Aus diesen grunde lehnen sowohl der eigentümer als auch ich eine rückzahlung der bei mietbeginn hinterlegten mietkaution in höhe von 920 € ab.
Für diese maßnahmen bitten wir um verständnis und verbleiben.
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Was antworte ich nun auf sowas ?
Erstmal 7000€ was will der alles gemacht haben ? die bude ist von aussen einsehbar und ausser gestrichen ist da nix es liegt auch kein teppich.
Und was soll nicht genemigte tierhaltung sein ?
Meine karzen waren gemeldet und sonst hatte ich nur Aquarien und Zwerkwidder im käfig ^^
Ist das so rechtes was die da abziehen oder kann ich dagegen angehen und wenn ja wie ?
Gruß Thorsten