tscheska
Hallo autumn,
leider ist es so, wenn der neue Eigentümer Eigenbedarf anmeldet musst du aus der Wohnung raus.
Auf jeden Fall mit dem neuen Eigentümer reden, vielleicht hat er ja gar nicht vor in die Wohnung einzuziehen.
Meißt werden ja solche Wohnungen als Kapitalanlage verwendent.
Hoffe du kannst in der Wohnung blieben. Drück dir die Daumen.
Gruß
tscheska
autumn
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Und wenn die neuen Eigentümer auch nur zu zweit sind? Dann wird doch der Eigenbedarf eher abgelehnt, oder? Schlecht sähe es stattdessen mit einer 4-köpfigen Familie aus... Richtig?
Und was war das nun mit den drei Jahren Kündigungsschutz? Weiß dazu jemand was??
Ach, es ist echt zum Heulen...
Grüße
autumn