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Heizungskeller und Zugang für den Mieter
Der Mieter eines Mehrfamilienhauses hat keinen Anspruch auf Zugang zum Heizungskeller. Er kann auch nicht beanspruchen, dass ihm durch Hinterlegung eines Schlüssels der jederzeitige Zugang ermöglicht wird. (AG Lörrach, Az. 3 C 608/93, aus: WM 4/96)