Der_Mario
Es gibt den Grundsatz "Kauf bricht nicht Miete", der neue Eigentümer übernimmt also den Mietvertrag mit allen Rechten und Pflichten.
Susanne
Kauf bricht nicht Miete. Der neue Eigentümer tritt in die Rechte und Pflichten aus Mietverträgen des alten Eigentümers.
Ggf. kann er Eigenbedarf anmelden, wenn es ein MFH ist, muss das ja dann nicht unbedingt Eure Wohnung sein.
Es besteht eine erleichtertes Kündigungsrecht, wenn es sich um ein Haus mit nicht mehr als 2 Wohnungen handelt und der VM eine davon bewohnt.
Hollmeier
Hallo,
Es handelt sich dabei um ein 2 Familien Haus. Wir wohnen unten, eine andere Partei wohnt oben. Wenn der Käufer Eigenbedarf anmeldet, welche Möglichkeiten hat er dann ??