AMAyer 03.11.2008 12:55
Sie haben einen Glasschaden und Ihr VM hat auch einen Schaden, aber einen anderen.
Fordern Sie den VM auf, die Türe in einen gebrauchsfähigen Zustand zu versetzen. Halb kaputte Glasscheiben gibt es nicht, teilen Sie dies dem Kerl mit!
Falls der VM sich weigert, so haben Sie noch ein bedeutendes Recht als Mieter, nämlich die Mietminderung! Teilen Sie dies auch Ihrem VM mit!
Andreas Mayer
Kerstin81 03.11.2008 13:34
Wir sind am 31.10.08 aus der Mietwohnung ausgezogen.
Kerstin81 03.11.2008 13:50
Daher können wir dem VM leider nicht mehr mit Mietminderung drohen.