fin
Der Vermieter kann 6 Monate lang die Kaution einbehalten. So lange hat er auch Zeit abzurechnen. Er hat Ihre Kaution demnach viel zu lange behalten und zu spät abgerechnet. Außerdem wohnt in der Wohnung seitdem doch sicher jemand anders.
Hatten Sie denn während Ihrer Wohndauer keine Boilerwartung machen lassen?
An Ihrer Stelle würde ich Rat beim Fachanwalt holen.
jjunker
Hallo fin,
es hies, dass jedes Jahr ein Boiler im Haus geöffnet wird um nachzusehen, ob was gemacht werden muss. Wenn das dann der Fall ist wären die Kosten dann vom Mieter zu tragen.
Ich habe das so gedeutet, dass ich halt entweder pech oder Glück habe, also entweder das Teil wird während meiner Wohndauer voll zu meinen Lasten fällig oder eben auch nicht.
Das mir das nun fast eineinahlb Jahre später einfach so angehängt wird, finde ich echt nicht in Ordnung.
Nur frage ich mich, ob die Kosten für einen Rechtsweg nicht höher sind als das was ich als Rückzahlung bekommen sollte/hätte ....
Lieber Gruß JJUNKER