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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,
kann mir jemand bezüglich folgender Fragen helfen?

Beim Durchschauen des Vertrages viel mir folgende Klausel bezüglich der Kündigung auf: "Das Mietverhältnis wird für unbestimmte Zeit abgeschlossen. Es ist für beide Vertragsparteien erstmals nach Ablauf eines Jahres seit Mietbeginn ordentlich kündbar." Ist dieses nicht eine unwirksame Klausel? Laut aktuellem Recht gilt doch eine generelle Kündigungsfrist von 3 Monaten, oder? Kann ich diese Klausel also als nichtig ansehen und den Vertrag ohne Nachteile trotzdem unterschreiben? Oder ist es mir doch nicht möglich, falls ich aus unvorhersebaren Gründen innerhalb des 1. Jahres ausziehen möchte, zu kündigen?
Eine weitere Frage hätte ich zur Übergabe der Mietsache:
Im Vertrag steht folgende Klausel:
"Der Vermieter haftet abweichend von der Regelung des §536 a Abs. 1 BGB für bei Vertragsabschluss vorhandene Mängel nur im Falle eines Verschuldens" Kann man überhaupt einen Paragraphen im BGB teilweise ausschließen? Muss ich nun für alle Mängel, die mir beim Einzug (z.B. defekte Heizungsventile) auffallen, selber aufkommen?
Für die Beantwortung meiner Fragen sc honmal vielen Dank !

0 Kommentare zu „Dringend: Fragen zu (ungültigen) Klauseln im Mietvertrag”

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