RollingStone 04.07.2009 19:23
Sind selbst Vermieter.
Aber im Mietsvertrag sollte drin stehen, das der Vermieter es darf, wenn er sich aus einem triftigen Grund angemeldet hat (das darf er 1x im Jahr), die Wohnung mit dem Mieter zusammen betreten. Außer: es ist Gefahr in Verzug: Wasserrohrbruch, Feuer o.ä., Ungeziefer etc. Betritt er die Wohnung einfach nur so, so ist es Hausfriedensbruch (man kann dann Anzeige erstatten).
Aber im Internet ist viel darüber zu finden.
viki 14.07.2009 08:00
Das darf er auf garkeinen Fall ohne sich vorher angekündigt zu haben.das ist eine Frechheit du zahlst ja schlieslich Miete für deine privatsphäre