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DJ.Hoffi hat diese Frage gestellt
Hallo zusammen!

Am Karnevalswochenende ziehe ich in meine erste eigene Wohnung um. Das Ganze war mit knapp 25 Jahren sowieso überfällig, zumal meine liebe Frau Mutter noch immer das Bedürfnis hat, mein Kommen und Gehen zu kontrollieren oder mir in allen Dingen reinzureden.

Doch das soll ab nächste Woche ein Ende haben. Ich habe meine Traumwohnung im Stadtkern gefunden und arbeite bereits fleißig an der Einrichtung.

Meine Vermieterin ist eine Dame älteren Datums und Geschäftsfrau im Ruhestand. Demnach dürfte sie sich mit vielen gesetzlich geregelten Bestimmungen auskennen. Als Mietvertrag hat sie mir den gesetzlichen Standardvertrag ohne Zusätze und Klauseln zur Unterschrift ausgehändigt.

Doch nun ergeben sich folgende Schwierigkeiten:

Ich habe erfahren, dass meine Vormieter sich wohl nicht gerade vorbildlich verhalten und die komplette Wohnung in einen unsäglichen Zustand versetzt haben sollen. Auf Grund dieser schlechten Erfahrungen möchte meine Vermieterin nun in regelmäßigen Abständen meine Wohnung auf hygienischen und ornungsgemäßen Zustand kontrollieren. Meines Wissens jedoch ist es so, dass ein solches Zutrittsrecht des Vermieters nur zu allgemeinen Begehungszwecken alle 2 Jahre oder bei akuten Problemen (Rohrbruch, Feuer, Einbruch etc.) gestattet ist. Gilt diese gesetzliche Regelung auch für privat vermietete Wohnungen wie in meinem Fall?

Zweitens:

nach dem Auszug meiner Vormieter wurde die Wohnung komplett renoviert und neue Teppichböden verlegt. Diese sind hellgrau und auf Grund dessen recht schmutzanfällig. Meine Vermieterin möchte nun von mir verlangen, dass diese Teppichböden mit Läufern ausgelegt werden, um Verschmutzungen und Druckstellen durch Möbel vorzubeugen. Ist sie zu einer solchen Vorgabe berechtigt?

Drittens:

Laut Mietrecht gibt es bekanntlich keine Verpflichtung, farbig gestrichene Tapeten in gutem Zustand bei Auszug aus der Wohnung wieder weiß zu streichen. Um solche Probleme generell zu vermeiden, möchte sie mir untersagen, die Wände umzustreichen, obwohl mir persönlich das Weiß nicht so richtig zusagt. Auch hier hätte ich gerne gewusst, ob dies rechtens ist.

Viertens:

Durch die Blume hat sie mir auch noch mitgeteilt, dass durch meinen Einzug das Haus nicht unbedingt lauter werden soll. Nun sind meine Freunde und Verwandte nicht unbedingt die größten Krachmacher und wissen sich zu benehmen. Trotzdem, so habe ich das Gefühl, passt es meiner Vermieterin nicht, wenn ich regelmäßig bis oft Besuch empfange. Aber dies kann sie mir doch nicht verbieten, solange dadurch niemand gestört wird. Oder? Und falls meine Lebensgefährtin mit einziehen möchte, so will sie sich erst ein persönliches Bild von ihr machen. Sie muss ihr quasi "sympathisch" sein, damit sie mir die Untervermietung gestattet. Auch dies kann meines Wissens nach nicht rechtens sein.

Das Problem scheint generell bei meiner Vermieterin zu sein, dass sie mit meinen Vormietern mehr als schlechte Erfahrungen gemacht hat und nun einfach nur auf Nummer sicher gehen will. Denn alle Leute, die ich über sie ausgefragt habe, beschrieben sie eingentlich als umsichtig und fair. Vermutlich ist sie sich der Konsequenzen für mich als eigenständiger Mensch nicht bewusst. Aber ist sie als Vermieterin trotz ihres missbrauchten Vertrauens dazu berechtigt, mir solche Mietauflagen zu machen. Ich vermute nämlich eher nicht.

Wer kann mir von Euch gute Ratschläge geben? Danke dafür im Voraus!

Thomas

4 Kommentare zu „Mietrechtliche Fragen bei Privat-Mietwohnung”

Ghostraider Experte!

Zu erstens: NEIN. Die Vermieterin darf nur alle zwei Jahre mal auf Anfrage ob Sie kommen und eintreten darf sich die Hütte ansehen, ansonsten kann sie sich Fotos davon ansehen wo der Bau im Rohbau stand. :-) )))

Zu zwei: Laufspuren und Möbeldruckstellen sind normale Gebrauchsspuren und ob und wo Sie noch Läufer und sonstige Sachen hinstellen und/oder legen entscheiden Sie und nicht die Dame.

Zu drei: Bei der farblichen Gestaltung der Wohnung sind dem Künstler bis zum Auszug keine Grenzen gesetzt.
Nur beim Auszug sollte der hinterlassene Farbton höchstens helle Pastelltönen entsprechen, also keine grellen Farben wie Schwarz, knall Rot, knallig Gelb u.s.w.

Zu vier: Sie können sooft und soviel Gäste empfangen wie Sie wollen nur sollten die Partys nicht ausarten und in Ruhestörung übergehen, auch da sind Sie Hausherr und brauchen die Dame nicht um Erlaubnis fragen.
Ihre Lebensgefährtin brauch sich auch keiner Gesichtskontrolle durch die Vermieterin unterziehen.
Ob gut aussehend, ob mit oder ohne Behinderungen und egal welcher Nationalität sie ist, kann Sie bei Ihnen einziehen.
Es könnte nur sein das bei einer personenbezogenen Nebenkostenabrechnung die Nebenkosten etwas höher angeglichen werden. Aber ansonsten darf und kann die Dame nicht dagegen einwenden.

Und nun viel Vergnügen in Ihrem neuen Heim. :-) ))))))

Gruß
ghost

DJ.Hoffi

Gibt es zu diesen Sachverhalten evtl. konkrete Textauszüge aus dem BGB? Ich glaube, die wären da sehr hilfreich, um diese meiner Vermieterin ggf. unter die Nase zu halten.

Was die Nebenkosten bei Einzug meiner Freundin angeht: darüber bin ich bereits informiert. Meine Vermieterin wird dann lediglich einen NK-Zuschlag von 25,-€ erheben.

Schonmal vielen Dank für die bisherige Unterstützung!

Ghostraider Experte!

Hier auf der Seite können Sie alles zu erfragende gezielt anklicken und sich raus suchen was Sie brauchen.
http://www.pro-wohnen.de/Mietrecht_Renovierung_Wohnung.htm

Gruß
ghost

DJ.Hoffi

Hätte ich selbst drauf kommen können. Hab gestern selber auf der Seite gesurft, nur nicht nach konkreten Verweisen aufs BGB geschaut.

Nochmals danke für die schnelle Hilfe!

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