Ghostraider
Wegen dem Licht sollten Sie mal den Vertrag durchlesen.
Bei Gewerbemietverträgen sind Reparaturen oft Verhandlungssache und sind im Gewerbemietvertrag geregelt.
Das heißt, das Sie sich vielleicht selbst um Strom kümmern müssen und auch andere Reparaturen in Ihren Handlungsbereich fallen, sodass der Vermieter mit allem nichts am Kopf hat.
Das Sie den Strom aus dem Flur, wo drunter ich das Treppenhaus verstehe, nehmen ist auch nicht die feine englische Art, da dies von der ganzen Hausgemeinschaft gezahlt wird und Sie sich daraus bedienen.
Wieso in einem Gewerberaum nicht mehr wie zwei Leute aufhalten dürfen verstehe ich auch nicht.
Auch hat der Vermieter nichts mehr damit zutun wieviel Personen oder sonstwas in dem Raum sind da Sie über die Räumlichkeiten verfügen können und er kein Recht hat Ihnen Vorschriften zu machen.
Mündliche Sachen sind ausgesprochen und bei Durchzug oder etwas Wind verweht und zählen nicht. ))
Bei Wohnraum kann von einer Überbelegung gesprochen werden aber ich glaube nicht das dies auch auf Gewerberäume gilt.
Gruß
ghost